Bitte lesen Sie sich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gut durch. Sie sind die Grundlage für jeden Mietvertrag.
Dirk Groß-Langenhoff – im Folgenden auch „Vermieter“
Bei der Kirche 2a
27476 Cuxhaven
buchung@ankommen-wohlfuehlen.de
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die im Mietvertrag genannte Anzahlung geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Wohnzwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Eine Unter- oder Weitervermietung ist untersagt. Der Mieter erklärt sich mit seiner Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters einverstanden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Internet, Übernachtungssteuer) enthalten. Mögliche Zusatzleistungen und der Gästebeitrag der Stadt fallen gesondert an. Eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises ist spätestens sieben Tage nach Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 42 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Bei Zahlungsverzug erhält der Mieter zunächst eine Zahlungserinnerung. Bei jeder anschließenden Mahnung fallen Mahngebühren von 10,00 Euro an. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung, Paypal, ApplePay oder Kreditkarte akzeptiert.
3. Mietdauer und Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das gereinigte Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das Inventar zu überprüfen und spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mögliche Mängel mitzuteilen. Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt. Auch die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Handtücher sind nicht für den Strandgebrauch.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer in die dafür vorgesehenen Müllbehälter im Hof.
4. Rücktritt durch den Mieter
Hat der Mieter eine stornierbare Rate gebucht, kann er vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter später als 43 Tage vor der Anreise vom Mietvertrag zurück, so ist er verpflichtet, 90 Prozent des Mietpreises als Entschädigung zu zahlen. Gebühren für Zusatzleistungen und der Gästebeitrag der Stadt werden zusätzlich fällig, wenn der Gast, ohne abzusagen, nicht anreist. Wir weisen darauf hin, dass es immer sinnvoll ist, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dieses liegt dann in den Pflichten des Mieters.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist, insbesondere bei Verstößen gegen die Pflichten oder die Hausordnung (Punkte 7 und 8). Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht bei Verstößen nicht.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer, Wasserrohrbruch o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Das Gebäude ist wärmetechnisch sehr gut gedämmt. Insbesondere im Winter ist es daher wichtig oft zu lüften. Um Feuchtigkeit und Schimmelbildung in der Wohnung zu vermeiden, verpflichtet sich der Mieter, mindestens zweimal täglich, vor allem aber nach dem Duschen, für zehn Minuten die Fenster weit zu öffnen.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Bei Verlust eines oder mehrerer Objektschlüssel durch den Mieter behält sich der Vermieter vor, die Schließanlage im gesamten Gebäude auszutauschen. Die Kosten hierfür hat der Mieter zu tragen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
8. Hausordnung
Im Haus gilt eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Partys sind im Mietobjekt verboten. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Fernseher und Radios sind auf Zimmerlautstärke zu betreiben.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, Stromausfällen etc.).
10. Tierhaltung
Kleinere Hunde (< 10kg) können gegen eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 25 Euro mitgebracht werden.
11. Rauchen innerhalb der Räume
Rauchen ist innerhalb der Räume stengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 750 Euro erhoben, da die Räume danach kernsaniert werden müssen. Rauchen außerhalb der Wohnung (z.B. auf dem Balkon) ist erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass der Rauch nicht durch offene Fenster oder Türen in die Innenräume zieht.
12. WLAN-Nutzung
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen kann der Mieter der Gästeinformationsmappe entnehmen. Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt die Nutzung des WLAN-Zugangs. Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Nutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren. Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen. Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.
13. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
14. Salvatorische Klausel für die AGB
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Cuxhaven, den 01.01.2024
Dirk Groß-Langenhoff (Vermieter)